Online-Scheidung

Regional, kompetent, unkompliziert

Der Online-Unterschied

Im Wesentlichen entspricht eine Online-Scheidung der herkömmlichen Scheidung. Sie unterscheidet sich lediglich in der Abwicklung des Mandatsverhälnisses zwischen Ihnen und mir, da kein persönlicher Kontakt notwendig ist. Die Kommunikation findet hauptsächlich via Fernkommunikationsmitteln statt.

Ablauf ansehen

Beratung vor Ort

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch einen Beratungstermin rund um die Scheidung und alle sich hieraus ergebenden Folgefragen in unserer Ulmer Kanzlei an.

Termin vereinbaren

Alles was Sie wissen müssen

— auf einen Blick —

Die Kommunikation mit mir erfolgt per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief.

Einen „Vor-Ort“ Termin in unserer Ulmer Kanzlei bieten wir selbstverständlich bei Bedarf an.

Zum Scheidungstermin ist es grundsätzlich notwendig und erforderlich, dass beide Ehepartner persönlich erscheinen.

Dies gilt ebenfalls für einvernehmliche Scheidungen.

Die Gebühren für Rechtsanwälte sind gesetzlich verordnet und somit für alle Anwälte gleich.

Eine Preisminderung gegenüber einer herkömmlichen Scheidung ergibt sich daher bestenfalls aus dem Wegfall der Fahrtkosten.

Online-Scheidung mit Offline-Hilfe

— Ihre Vorteile —

Betreuung aus erster Hand

Persönliche Begleitung des gesamten Scheidungsmandats von der Erstkontaktaufnahme bis zum Ende des gerichtlichen Scheidungstermin.

Flexibilität

Reichen Sie Ihre Daten jederzeit schnell und problemlos ein. Egal, wo Sie gerade sind.

Unverbindliche Beratung

Optionales, kostenloses und persönliches Beratungsgespräch für sämtliche familienrechtliche Fragestellungen in unserer Ulmer Kanzlei.

Datenschutz

Keine Verteilung Ihrer Daten an Dritte oder Subanbieter. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt uneingeschränkt.

Lokale Kenntnisse

Unkomplizierte und direkte Kontaktaufnahme mit den regional zuständigen Richterinnen und Richtern. Bspw. bei Terminänderung oder nachzureichenden Unterlagen.

Regionalität

In Ulm ansässige Kanzlei. Keine deutschlandweite anonyme Institution.

Der Scheidungs­ablauf

— In vier Schritten —

Scheidungsformular ausfüllen

Das Online-Formular beinhaltet alle Felder, die für einen unverbindlichen Scheidungs­antrag benötigt werden. Gern dürfen Sie mir Ihre Daten auch per E-Mail, Fax oder Post mitteilen.

Gleich zum Scheidungsformular

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Fehlende Angaben jederzeit nachreichen
  • Anwaltliche Schweigepflicht besteht ab sofort

Antragsentwurf prüfen

Nach Eingang Ihrer Daten erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Antrags­entwurf zusammen mit einer Vollmacht und einem Kosten­voranschlag (Kosten­vorschussnote), der auch die einzuzahlenden Gerichts­kosten enthält . Ist Ihr Einkommen sehr gering, werden wir parallel – kostenfrei – prüfen, ob Sie die Kriterien für die Beantragung einer Verfahrens­kostenhilfe (Prozess­kostenhilfe / „Armenrecht”) erfüllen. Sollten Sie die Voraus­setzungen erfüllen, legen wir statt einer Kosten­vorschuss­note den Ihrerseits auszufüllenden Verfahrens­kosten­hilfebogen dem Scheidungs­antrag und der Vollmacht bei. Den von Ihnen geprüften Antrag schicken Sie mir bei Einverständnis nebst unterzeichneter Vollmacht sowie ggf. des ausgefüllten mit Belegen versehenen und unter­schriebenen Verfahrens­kostenhilfe­bogens zurück.

  • Antragsentwurf binnen 48 Stunden
  • Vollmacht und Kostenvoranschlag per E-Mail
  • Sie erhalten zusätzliche Begleitinformationen

Antrag wird eingereicht

Bei Eintreffen der Vollmacht und Feststellung des Zahlungs­eingangs bzw. Eingang des Verfahrens­kosten­hilfebogens wird der Scheidungs­antrag unmittelbar von mir eingereicht.

Sofern sich die Eheleute einig sind, ist ein Anwalt ausreichend. Bei streitigen familien­rechtlichen Auseinander­setzungen mit familien­rechtlichen Folgesachen biete ich Ihnen kostenfrei einen Beratungs­termin in den Räumen unserer Ulmer Rechts­anwalts­kanzlei an.

  • Prozess wird vollständig von mir betreut
  • Rückfragen können Sie jederzeit an mich richten
  • Kostenfreier Beratungstermin

Scheidungstermin wird festgelegt

Nach Einreichung des Scheidungs­antrags werde ich während des Verfahrens die im Rahmen des von Amts wegen durch­zuführenden Versorgungs­ausgleichs bei einer Ehezeit von mehr als 3 Jahren auszu­gleichenden Renten­anwart­schaften kontrollieren; Sie erhalten alle Abschriften der Schreiben des Gerichts zur Mit­verfolgung für Ihre Unterlagen; ich werde Sie dies­bezüglich durchgehend über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten. Sobald die auszu­gleichenden Renten­anwart­schaften geklärt sind und alle übrigen Scheidungs­voraus­setzungen vorliegen, bestimmt das Gericht einen Scheidungs­termin. Den Termin nehme ich zusammen mit Ihnen und Ihrem getrennt lebenden Ehepartner vor Gericht wahr. Alle Termine, inklusive etwaiger familien­rechtlicher Folge­termine/-sachen, an den Gericht­sorten Ulm, Neu-Ulm, Geislingen an der Steige, Biberach und Memmingen werden von mir persönlich wahrgenommen.

Zum Abschluss des Verfahrens wird der Gegen­stands­wert durch das Gericht festgelegt, wonach sich die abschließenden Kosten des Verfahrens ergeben. Für den Fall, dass Ihnen Verfahrens­kosten­hilfe (ohne Raten) gewährt wurde, tragen Sie keinerlei Verfahrens­kosten.

  • Ich erinnere Sie an Termine, Fristen und Unterlagen
  • Persönliche Begleitung Ihrer Gerichtstermine
  • Unkomplizierte Abwicklung über E-Mail, Telefon, Fax oder Post
  • Antragsentwurf kostenlos
  • Weitere Daten einfach nachreichen
  • Sichere SSL-Verschlüsselte Verbindung
  • Vertrauliche Bearbeitung in Ulm

Über mich

Mit einer Spezialisierung als Fachanwalt für Familienrecht gewährleiste ich Ihnen eine hohe Professionalität. Eine strukturierte und fachübergreifende Bearbeitung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Fragestellungen im Scheidungsrecht ist durch ständige Fortbildung und detaillierte Kenntnisse der aktuellsten Rechtsprechung garantiert.

Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis mit Ihnen kommt durch eine gelebte persönliche Wertschätzung zustande.

Ich vertrete Sie in allen familienrechtlichen Themen gerichtlich und außergerichtlich. Dazu gehören Fragen zu Trennung und Scheidung, welche sich in der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben.

Vita

2005 - 2010 Studium der Rechtswissenschaften in Passau

2011 - 2013 Referendariat an den Landgerichten Limburg und Frankfurt am Main

2014 Zulassung als Rechtsanwalt

2015 Abschluss theoretischer Teil Fachanwaltskurs Familienrecht

2016 Abschluss theoretischer Teil Fachanwaltskurs Handels- und Gesellschaftsrecht

2018 Fachanwalt für Familienrecht

2018 Master of Business Administration (MBA) Masterarbeit: „Unternehmensnachfolge 2017 oder die generationsübergreifende Fortführung von Familienunternehmen”

Tätigkeiten

— Meine Schwerpunkte —

Scheidungs- und Familienrecht

Im Falle der Ehescheidung helfe ich Ihnen und befasse mich mit den daraus ergebenden Unterhaltsansprüchen sowie Vermögensansprüchen. Außerdem stehe ich mit Rat und Tat zur Seite, was rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Sorgeregelung und Umgangsregelung für Kinder anbelangt. Darüber hinaus beschäftige ich mich mit der Erstellung von Eheverträgen sowie der Ausarbeitung von Scheidungsvereinbarungen und kläre Rechtsfragen in Verbindung mit Schenkungen unter Ehegatten.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts leiste ich Ihnen fundierte Hilfestellung. Ich berate Sie zur Gesellschaftsgründung und begleite Ihre Gesellschaft von Beginn an fachkundig sowie zuverlässig. Weiterhin unterstütze ich Sie zum Beispiel bei der Anmeldung beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt und helfe Ihnen im Umgang mit Lieferanten sowie Kunden. Im Recht des Handels gestalte ich u.a. für Sie Verträge mit den dazugehörenden Bedingungen, ziehe für Sie Entgeltforderungen ein oder wehre gegen Sie gerichtete Ansprüche erfolgreich ab.